BFSG – Barrierefreiheit wird für Privatunternehmen Pflicht

Dieser Artikel behandelt nicht direkt das Thema SEO, richtet aber den Fokus auf neue gesetzliche Vorgaben, die möglicherweise auch für die Dienstleistungen auf deiner Website von Relevanz sein können. Ein kurzer Blick könnte sich lohnen…

Ab dem 25. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und setzt somit die Vorgaben der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie um.

Das zentrale Ziel dieses Gesetzes besteht darin, allen Menschen eine umfassende Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Dies betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Personen sowie Individuen mit begrenzter Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Die primäre Forderung des Gesetzes liegt in der Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit.

Eine bedeutende Neuerung besteht darin, dass nicht nur öffentliche Einrichtungen wie Behörden, sondern dann auch Unternehmen verpflichtet werden, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf digitale Angebote als auch auf physische Produkte und Dienstleistungen.

Von den neuen Regelungen betroffen sind sämtliche privaten Marktakteure, die Produkte und/oder Dienstleistungen in den Verkehr bringen, einschließlich Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.

Es wird gefordert, dass Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe in der allgemein üblichen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Die betroffenen Unternehmen haben folgende Pflichten in Bezug auf Prüfungen, Nachweise und Mitteilungen:

Erbringer von Dienstleistungen:

  • Beschreibung in den AGB, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
  • Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Funktionsweise in barrierefreier Weise

Hersteller:

  • Technische Dokumentation
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • CE-Kennzeichnung
  • EU-Konformitätserklärung
  • Informations- und Kennzeichnungspflichten

Händler, Verwender:

  • Prüfpflicht
  • Verantwortlichkeit in der Lieferkette