Barrierefreiheit

Millionen Menschen leben mit körperlichen, psychischen oder neurologischen Einschränkungen, die ihnen eine Teilnahme in der digitalen Welt enorm erschwert, wenn nicht sogar unmöglich machen.  Bemühungen, Computer auch für Behinderte zugänglich zu machen, sind sogar schon älter als das Internet selbst.

Eine Website oder einen Blog für User mit unterschiedlichen Behinderungen – so weit wie möglich –  zugänglich sprich barrierefrei zu gestalten, war bereits  in früheren Internetzeiten eine besondere Anforderung an Entwickler und Designer – hinsichtlich Inhalt, Gestaltung und Interaktion. Auch für die Suchmaschinenoptimierung macht Barrierefreiheit durchaus Sinn, denn:

Barrierefreie Websites

  • fördern ein gutes Google-Ranking
  • erschließen neue Zielgruppen
  • steigern die Zufriedenheit der Nutzer
  • verhindern Frustration und hohe Absprungraten

Barrierefreiheit – für wen?

Nutzergruppen mit folgenden Behinderungen sollten berücksichtigt werden:

  • Blindheit/ Sehbehinderung: Kontraste, Schriftgrößen
  • Photosensibilität
  • Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen,
  • Lernbehinderungen
  • kognitive Einschränkungen
  • motorische Einschränkung (Bewegungsfähigkeit)
  • Sprachbehinderungen
  • Kombinationen aus den oben aufgezählten Behinderungen

WCAG Version 1.0

Die Web Accessability Initiative (WAI) des W3C legte im Jahr 1999 erstmals Richtlinien für  Zugänglichkeitsanforderungen fest, die sogenannten Web Content Accessibility Guidlines (WCAG). Diese Richtlinien wurden in Deutschland dann auch zur Grundlage der BITV (Barrierefreie Informationstechnologie Verordnung). Laut WCAG besteht das Hauptziel darin, allen Besuchern einer Website eine bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten.

Webseiten müssen im Sinne dieser Guidelines folgende Anforderungen erfüllen.

  • Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Schnittstellen müssen Usern so präsentiert werden, dass diese sie problemlos wahrnehmen können.
  • Bedienbarkeit: Alle Bestandteile und Navigation müssen bedienbar sein.
  • Verständlichkeit: Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  • Robustheit: Alle Inhalte müssen robust genug sein, damit sie dauerhaft zuverlässig von relevanten als auch von neuen Techniken interpretiert werden können und barrierefrei bleiben. Das Problem daran ist: Die digitale Welt verändert sich ständig und daher mussten auch die Richtlinien aktualisiert werden.

Und sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, dann würden Benutzer mit Behinderungen nicht in der Lage sein, das Web zu nutzen.

Mitte der  Nuller-Jahre hatte sich das Thema Accessablity  zu einem regelrechten Hype entwickelt, der in zwar aller Munde war – jedoch wie oft wurde  mehr versprochen als gehalten werden konnte. Nur wenige kommerzielle Websitebetreiber trauten sich wirklich an eine echte Umsetzung der Vorgaben der BITV heran. Und viel zu lange Zeit wurden barrierefreie Websites nur  von ganz wenigen Anbietern beispielsweise Behörden, Schulen etc. angegangen.

Seit 2016 gilt das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung mit den Standards, an die sich Website-Betreiber halten müssen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die Europäische Norm 301 549.

Die EU-Richtlinie für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen verpflichtet öffentliche Stellen in der gesamten EU – also Verwaltungen, aber beispielsweise auch Gerichte, Polizeidienststellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken – zur Barrierefreiheit -kostenlose Websites und Apps.

Das bedeutet, dass in Deutschland Barrierefreiheit für öffentliche Stellen auf allen Ebenen heute verpflichtend ist.

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